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   BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81   

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https://dejure.org/1982,6979
BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81 (https://dejure.org/1982,6979)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1982 - 5 B 74.81 (https://dejure.org/1982,6979)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1982 - 5 B 74.81 (https://dejure.org/1982,6979)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79

    Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Der Schutz dieser Gemeinschaftsgüter rechtfertigt es deshalb, die Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" einem sachkundigen Personenkreis vorzubehalten und sie grundsätzlich von dem Nachweis einer zureichenden theoretischen und praktischen Berufsausbildung abhängig zu machen (BVerwGE 59, 213 [219]).
  • BVerwG, 25.01.1974 - VI C 7.73

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf Anerkennung als

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Zwar kann die Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung eine Verkürzung rechtlichen Gehörs zur Folge haben, wenn dem Antragsteller dadurch die Möglichkeit genommen wird, sich sachgemäß und erschöpfend zu äußern (BVerwG 44, 307 [309]; 50, 275 [276] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.11.1973 - I C 15.65

    Ausbildung jenseits des üblichen Ausbildungsgangs

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Als wichtige Gemeinschaftsgüter, deren Schutz mit der Berufsbezeichnung "Architekt" bezweckt wird, sind vor allem der Schutz vor Gefahren anzusehen, die der Öffentlichkeit bei Verletzung der Regeln der Baukunst drohen, das Gemeinschaftsinteresse an sinnvoller und sparsamer Verwendung öffentlicher und privater Baugelder, der Schutz vor Fehlplanungen und unrationellen Bauverfahren sowie vor Verunstaltungen des Stadt- und Landschaftsbildes und schließlich der Schutz eines leistungsfähigen Architektenstandes im Sinne der Erhaltung und Förderung der Baukultur (Urteil vom 27. Dezember 1973 - BVerwG 1 C 15.65 - [Buchholz 431.1 Architekten Nr. 1] zum Bayerischen Architektengesetz).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 18.74

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung - Architekt - Führung der

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 25. Oktober 1977 - BVerwG 1 C 18.74 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 2 = GewArch. 1978, 239) zu einer ähnlichen Regelung des Architektengesetzes Nordrhein-Westfalen im einzelnen ausgeführt, daß es dem Ermessen des Gesetzgebers überlassen bleibt, mit seiner Übergangsregelung an eine gewisse Zeitdauer der bisherigen beruflichen Betätigung anzuknüpfen.
  • BVerwG, 27.04.1982 - 9 C 912.80
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Hielt der Kläger sein persönliches Erscheinen vor Gericht trotz anwaltlicher Vertretung für unerläßlich, so hätte er unter substantiierter Darlegung der für die Notwendigkeit seiner Anwesenheit sprechenden Gründe, etwa das Unvermögen seines Prozeßbevollmächtigten, das Gericht über die Art und den Umfang seiner Tätigkeit als Architekt erschöpfend zu informieren, die Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung oder die Anordnung seines persönlichen Erscheinens vor Gericht (§ 95 Abs. 1 Satz 1 VwGO) beantragen können und müssen (vgl. hierzu Urteil vom 27. April 1982 - BVerwG 9 C 912.80 -).
  • BVerwG, 25.06.1980 - 5 B 47.79
    Auszug aus BVerwG, 24.09.1982 - 5 B 74.81
    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 25. Juni 1980 - BVerwG 5 B 47.79 - (Buchholz 431.1 Architekten Nr. 6) ausgeführt, daß die Normierung persönlicher Zulassungsvoraussetzungen für den Architektenberuf, wie sie das Niedersächsische Architektengesetz enthält, zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter geboten ist und auch zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Bautätigkeit nicht außer Verhältnis steht.
  • OVG Saarland, 20.11.2015 - 1 A 405/14

    Löschung aus der Architektenliste; maßgeblicher Zeitpunkt

    Überdies verbleibt ihm die Option einer erneuten Eintragung in die Architektenliste.(BVerwG, Beschluss vom 24.9.1982 - 5 B 74/81 -, juris Rdnr. 4) Auf diese hat er bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch und bei Eingreifen eines die Versagung rechtfertigenden Tatbestands immerhin einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, in deren Rahmen gegebenenfalls zu berücksichtigen wäre, dass er seinen Berufspflichten ungeachtet der jahrelangen prekären finanziellen Verhältnisse durchgängig und vollumfänglich, insbesondere auch in Bezug auf die Wahrung der Vermögensinteressen seiner Auftraggeber, gerecht geworden ist.
  • OVG Bremen, 17.11.2015 - 2 A 320/13

    Eintragung in die Architektenliste setzt Berufserfahrung als Planer voraus!

    Der Schutz dieser Gemeinschaftsgüter rechtfertigt es, die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" einem sachkundigen Personenkreis vorzubehalten und sie deshalb grundsätzlich von dem Nachweis einer zureichenden theoretischen und praktischen Berufsausbildung abhängig zu machen (vgl. BVerwGE 59, 213, 219; BVerwG, Beschluss vom 24. September 1982 - 5 B 74/81 -, Buchholz 431.1 Architekten Nr. 10; vgl. auch BVerfGE 28, 364, 376 f.; BVerwG, Urteil vom 27. November 1973 -1 C 15.65 -, Buchholz 431.1 Architekten Nr. 1).
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